QUALAB – Schweizerische Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor | Commission Suisse pour l'assurance de Qualité dans le laboratoire médical | Commissione Svizzera per l'assicurazione di Qualità nel laboratorio medico
Als vertraglich eingesetztes Organ für die Umsetzung der Qualitätssicherungsmassnahmen wurde die QUALAB eingesetzt. Die QUALAB erstattet dem Bundesamt für Gesundheit regelmässig Bericht.
IRB – Interregionale Blutspende SRK AG | TIR Transfusion Interrégionale CRS SA
Das Ringversuchszentrum des Blutspendedienstes Bern ist eine unabhängige Inspektionsstelle für Spital- und Privatlaboratorien oder Blutspendedienste. Unsere Aufgabe besteht in Auswahl, Herstellung, Versand, Auswertung und Kommentierung von Ringversuchen.
CSCQ – Schweizerisches Zentrum für Qualitätskontrolle | Le Centre Suisse de Contrôle de Qualité | Centro Svizzero di Controllo della Qualità
Das CSCQ ist ein gemeinnütziger Verein, der 1972 von verschiedenen wissenschaftlichen Fachverbänden und Gesellschaften (FMH, FAMH, SGAI, SGKC, SGMG, SGH und SGM) gegründet wurde. Das CSCQ unterhält ständige Kontakte mit anderen wissenschaftlichen Gesellschaften, für die oder mit denen zusammen externe Qualitätskontrollen organisiert werden. Teilnehmer der CSCQ-Ringversuche sind vorwiegend Spital- und Privatlabors.
Die beiden Hauptaufgaben des Zentrums sind :
- Angebot einer externen Qualitätskontrolle für alle Interessenten (Ärzte-, Privat- und Spitallabors; Apotheken, Zahnärzte, Schulen, usw.).
- Regelmässige Durchführung von Ringversuchen, die es den Teilnehmern ermöglichen, die Resultate der analysierten Parameter mit den Anwendern der gleichen Methode und den Anwendern anderer Methoden zu vergleichen (empfohlene oder Referenzmethoden).
MQ – Verein für medizinische Qualitätskontrolle | Association pour le contrôle de Qualité médical | Associazione per il controllo di qualità medico
Der Verein für medizinische Qualitätskontrolle (MQ) richtet sein Angebot primär auf die Bedürfnisse der Praxislabors aus. Er organisiert Ringversuche, damit seine Mitglieder die gesetzlich geforderte externe Qualitätskontrolle durchführen können. Dabei wird die Richtigkeit der Analytik überprüft und die Resultate der teilnehmenden Laboratorien und Praxen verglichen. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre diagnostischen und therapeutischen Entscheide auf korrekten Analysen-Resultaten basieren.
Die zunehmende Automatisierung, die rasanten Entwicklungen der Diagnosemöglichkeiten in Verbindung mit dem Kostendruck im Gesundheitswesen fordern ein hohes Mass an flexiblem Verhalten und bereichsübergreifendem Verständnis für das Labormanagement. Dies vor allem in Fragen der Qualitätssicherung, die folglich ein zentrales Thema der SULM ist.
An der Delegiertenversammlung der SULM vom 10.11.2016 wurde die KBMAL 3.0 verabschiedet, die per 1.1.2017 in Kraft tritt.
Die KBMAL 3.0 soll in den Laboratorien möglichst wenig Aufwand verursachen. Der Umfang ist im Vergleich zur Version 1.4 reduziert, obwohl neu auch Teile des Konzeptes für die Qualitätssicherung im medizinischen Labor der QUALAB in der KBMAL enthalten sind.
Wo immer möglich verweist sie auf bestehende Gesetze, Verordnungen oder auf die Norm ISO 15189. Die KBMAL gibt dem Laborbetreiber einen Überblick über die existierenden Bestimmungen. Wo die bestehenden Bestimmungen aus Sicht der Arbeitsgruppe zu offen waren, wurden diese konkreter formuliert und auf die Situation in der Schweiz angepasst.
Download KBMAL 3.0 (PDF)
Im Bereich der Medizin haben Laboratorien betreffend der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung eine Vorreiterrolle eingenommen. So sind standardisierte Messverfahren, Kalibratoren, Kontrollen und Prozesse bereits in den 50er Jahren eingeführt worden. Auch finden Benchmarking durch so genannte Ringversuche schon seit Jahrzehnten statt. Statistische Bearbeitung von Messungen (Standardabweichungen, Variationskoeffizient usw.) sind ebenfalls seit langem gängige qualitätssichernde Methoden. Gestützt auf das geltende Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind Konzepte und Programme betreffend die Qualitätssicherung zu erstellen.
Gesetzliche Grundlage
Die Eidgenössische Analysenliste sieht in den Vorbemerkungen zwingend die Einhaltung von Qualitätsvorgaben vor. Von der Einhaltung dieser Vorgaben hängt auch die Entschädigung der Leistungen durch die Sozialversicherer ab. Die auf gesamtschweizerischer Ebene zuständigen Partnerorganisationen (FAMH, FMH, H+, SAV, santésuisse und die MTK) haben per 1.7.1994 gemeinsam einen entsprechenden Qualitätsvertrag (Grundvertrag) in Kraft gesetzt und führen gemäss dem gemeinsam erarbeiten Qualitäts-Konzept die notwendigen Qualitätssicherungsmassnahmen durch.
Organ
Als vertraglich eingesetztes Organ für die Umsetzung der Qualitätsmassnahmen wurde die QUALAB (Schweizerische Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor) gebildet und eingesetzt. Für die operative Umsetzung wurden Vorstand und Plenum bestimmt. Die QUALAB muss dem BAG periodisch Bericht erstatten.
Richtlinien Interne Qualitätskontrolle (IQK) in medizinischen Laboratorien
Von einer paritätischen Arbeitsgruppe der QUALAB (Dr. E. Dayer, SGAI, Dr. A. Deom, CSCQ, Dr. med. H. Haldi, FMH, Dr. F. Joncourt, SGMG, Dr. R. Savoca, SGKC, Dr. D.A. Tsakiris, SGH und Dr. R. Fried, MQ) wurden die neuen Richtlinien für die interne Qualitätskontrolle in medizinischen Laboratorien erarbeitet. Diese wurden von der QUALAB in Kraft gesetzt und auf der Homepage der QUALAB (www.qualab.ch) publiziert. Die interne wie auch die externe Qualitätskontrolle ist ein integraler Bestandteil der Kriterien für das Betreiben eines medizinischen Labors (KBMAL) (egal welche Version). Mehr noch als die externe Qualitätskontrolle garantiert die interne Qualitätskontrolle eine zeitgerechte Kontrolle der Qualität eines jeglichen Labors und damit auch adäquate rechtzeitige Sicherstellung der analytischen Qualität. In Anbetracht der Bedeutung eines Laborresultates für die nachfolgende Behandlung resp. Nicht-Behandlung muss die Qualität dieser ein möglichst hohes Mass erreichen.
L’automatisation croissante, les progrès fulgurants en matière de possibilités de diagnostics associés à la pression des coûts dans le domaine de la santé publique requièrent une grande flexibilité et une compréhension interdisciplinaire de la gestion de laboratoire. Plus particulièrement dans le domaine de l’assurance qualité qui est l’un des thèmes centraux de l’USML.
Lors de l’assemblée des délégués de l’USML du 10.11.2016, la version 3.0 des CFLAM a été adoptée et entrera en vigueur au 01.01.2017.
La version 3.0 des CFLAM doit constituer une charge de travail la plus faible possible pour les laboratoires. Son contenu a été réduit comparativement à la version 1.4 bien que cette version des CFLAM compte désormais une partie du concept d’assurance qualité du laboratoire d’analyses médicales de QUALAB.
Lorsque c’est possible, il est fait référence aux lois, aux ordonnances existantes ou à la norme ISO 15189. La version des CFLAM donne à l’exploitant de laboratoires un aperçu des dispositions en vigueur. Lorsque les dispositions existantes étaient trop vagues du point de vue du groupe de travail, elles ont été précisées et adaptées à la situation de la Suisse.
Download CFLAM 3.0 (PDF)

«Die Sulm vertritt rund 20 Fachgesellschaften, Fachverbände und Organisationen aus dem Gesundheitswesen. Sie setzt sich für eine effiziente, effektive und Patienten bezogene Labormedizin ein.»


